Allgemeine Geschäftsbedingungen der FAIRWORX Event GmbH
Stand: 01.10.2024
Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen der FAIRWORX Event GmbH (nachfolgend „FAIRWORX“) und dem Auftraggeber. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Arbeitseinteilung der von FAIRWORX überlassenen Mitarbeiter sind mit FAIRWORX zu vereinbaren.
Überlassene Arbeitnehmer sind nicht berechtigt, von den im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag getroffenen Vereinbarungen abzuweichen.
Nach Messe- oder Veranstaltungsende erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung, die sofort und ohne Skonto fällig ist.
Die Abrechnung der überlassenen Mitarbeiter erfolgt ausschließlich über FAIRWORX. Zahlungen an die Mitarbeiter haben keine befreiende Wirkung.
Der Preis für nicht im Angebot aufgeführte und von FAIRWORX bereitgestellte Waren beträgt 30 % des Warenwertes.
Aufbau-, Dekorations- und Abbaukosten sind nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand berechnet.
Personalkosten ab 22:00 Uhr werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem Aufschlag von 50 % berechnet.
Mängel sind unmittelbar bei Anlieferung zu rügen.
Der Auftraggeber haftet für verlorene oder beschädigte Leihartikel sowie nicht zurückgegebene Transportbehälter.
FAIRWORX ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn ein für den Auftrag eingeplanter Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt. In diesem Fall wird innerhalb von 24 Stunden eine Ersatzkraft bereitgestellt.
Schadenersatzansprüche gegen FAIRWORX sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
FAIRWORX haftet nicht für Wertgegenstände oder Geldangelegenheiten, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.
Bei der Anmietung von Getränkeschankanlagen liegt die Abnahme- und Haftungspflicht beim Kunden.
Während der Vertragslaufzeit sowie 18 Monate nach Vertragsende ist es dem Auftraggeber untersagt, direkte geschäftliche Kontakte zu FAIRWORX-Mitarbeitern aufzunehmen.
Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 3.000 € zu zahlen.
FAIRWORX kann während des Auftrags Mitarbeitende austauschen, falls notwendig.
Lieferzeiten können um bis zu 4 Stunden variieren.
Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung.
Ab 21 Tagen vor dem Einsatz werden 100 % des Rechnungsbetrags erhoben.
Ab 56 Tagen vorher werden 80 % berechnet, davor 60 %.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Messeausweise für Mitarbeiter stellt der Auftraggeber.
Einfahrtsscheine für Messen sind durch den Auftraggeber bereitzustellen oder werden individuell geregelt.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Peine bzw. das Landgericht Hildesheim.
FAIRWORX speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zur Auftragsvermittlung. Datenschutz kann in offenen Netzwerken nicht vollständig gewährleistet werden.